- Schlussbrief
-
Schlussbrief,meist in Briefform abgefasster kaufmännischer Vertragsabschluss, der den Kauf einer (nicht börsenmäßig gehandelten) Ware betrifft und die ausführlichen Kaufbedingungen enthält, auf die sich der Käufer vorab festlegt, der Verkäufer aber erst, wenn er sichergestellt hat, dass er sie erfüllen kann.
* * *
Schlụss|brief, der (Kaufmannsspr.): Brief o. Ä., der den Kauf einer (nicht börsenmäßig behandelten) Ware betrifft u. die ausführlichen Kaufbedingungen enthält, auf die sich der Käufer vorab festlegt, der Verkäufer aber erst, wenn er sichergestellt hat, dass er sie erfüllen kann.
Universal-Lexikon. 2012.